Die allgemeinen Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass für bestimmte Tätigkeiten vor Gerichten feste Vergütungssätze zu erheben sind. Demhingegen gelten für die außergerichtlichen Tätigkeiten vorwiegend Vergütungsrahmen, die von den sogenannten Mittelgebühren geprägt sind, orientiert an durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang, durchschnittlicher Schwierigkeit, durchschnittlichen Einkommen- und Vermögensverhältnissen des Mandanten sowie durchschnittlicher Haftung. Grundlage nahezu aller Rechtsanwaltsgebühren sind ferner die sogenannten Gegenstandswerte, was vereinfacht formuliert bedeutet, dass für einen Streit um 10.000,00 € höhere Gebühren entstehen als für einen Streit um beispielsweise 1.000,00 €.
Vorgeschrieben ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schließlich, dass die Kosten für das erste mündliche Beratungsgespräch 190,00 € zzgl. MwSt nicht übersteigen dürfen. Dadurch ist eine erste Überschaubarkeit der voraussichtlichen Kosten in jedem Fall gewährleistet.
Unabhängig davon besteht bei schwierigen Einkommens-/ Vermögensverhältnissen die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und vor Gericht, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Auch hierüber werden wir Sie zu gegebener Zeit näher informieren, wenn die Voraussetzungen in Ihrem Fall möglicherweise erfüllt sind.
Gerne wird damit geworben, dass bestimmte Rechtsschutzversicherungen "Anwalts Liebling" sind. Insoweit haben wir als Rechtsanwaltskanzlei in den vergangenen Jahren allerdings noch keine bestimmten Vorlieben entwickelt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, egal bei welcher Gesellschaft, sollten Sie uns dies daher im ersten Gespräch mitteilen, damit wir frühzeitig überprüfen können, ob diese für das von Ihnen angestrebte Verfahren eintrittspflichtig wäre oder nicht. Ansonsten, sofern Sie noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, am Abschluss einer Rechtsschutzversicherung aber interessiert sind, sollten Sie sich zunächst überlegen, für welche Bereiche Sie anwaltliche Hilfe überhaupt benötigen, konkret in welchem Lebensbereich nach Ihrer eigener Einschätzung Probleme auftreten könnten.
Eine solche Problemzone ist nach allgemeiner Erfahrung für nahezu alle Menschen der Bereich Strassenverkehr, weil man sich in diesem Bereich auch mit eigener größtmöglicher Sorgfalt vor Schäden, die einem durch Dritte verursacht werden, nicht abschließen schützen kann. Dementsprechend ist Ihnen von unserer Seite aus in jedem Fall und uneingeschränkt zu empfehlen, den Bereich Verkehr durch eine Rechtsschutzversicherung abdecken zu lassen.
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung sind naturgemäß umso höher, umso mehr Risiken Sie hierüber absichern, im Weiteren davon abhängig, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Sich auf einen bestimmten Selbstbeteiligungsbetrag festzulegen bedeutet, dass Sie bis zur Höhe dieses Betrages die Kosten des Rechtsanwalts in jedem neuen Fall, den Sie einem Rechtsanwalt anvertrauen, selbst bezahlen müssen. Ob sich mithin für Sie die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung mit der damit verbundenen Teilkostenersparnis bei den Beiträgen für die Rechtsschutzversicherung lohnt, werden Sie selbst am besten beurteilen können.
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