Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1993 gegründet und hat sich über die vergangenen Jahre hinweg als erfolgreich und krisensicher behauptet.
Neben unseren eigentlichen Tätigkeitsschwerpunkten, wie beispielsweise Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten-, bzw. Strafrecht, um nur die Wesentlichsten zu nennen, gibt es kein Rechtsgebiet dessen Bearbeitung durch uns von vornherein auszuschließen wäre.
Bei Sachverhalten, die nach unserer Einschätzung durch einen Spezialisten bearbeitet werden sollten, lehnen wir allerdings schon von unserer Seite aus die Mandatsübernahme ab, benennen auf Wunsch die entsprechend spezialisierten Kollegen.
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